FAQs Kinderbetreuung
Hier finden Sie Antworten auf h?ufig gestellte Fragen. Bei Unsicherheiten nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Betreuungsplatz suchen
Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Kita, für die Sie sich interessieren. Der externe SeiteStadtplan mit den Kita-Standortencall_made in der Stadt Zürich, die Webseite der von der ETH unterstützten Kitas externe Seitekihzcall_made und KIKRI sowie die Liste von externe SeiteKibesuissecall_made helfen Ihnen bei der Suche.
Die Zuteilung von Betreuungspl?tzen erfolgt in den ETH-Kitas und den meisten sonstigen gem?ss chronologischem Eingang der Anmeldung und unter Berücksichtigung gewisser Aufnahmekriterien. Bis sp?testens drei Monate vor dem Wunschtermin erhalten Sie eine Zusage. Da keine Kita eine Zusagegarantie geben kann, lohnt sich eine Anmeldung bei mehr als einer Kita.
Fragen Sie in Ihrer Kita nach den genauen Terminen.
Subventionen
Die ETH Zürich bietet mehrere Arten von finanzieller Unterstützung an:
- Subventionierte Betreuungspl?tze in ETH-Kindertagesst?tten. Die H?he der Vergünstigung richtet sich nach dem massgebenden elterlichen Einkommen. Die ETH Zürich sowie viele St?dte und Gemeinden bieten eine finanzielle Vergünstigung eines Kita-Platzes an unter der Voraussetzung, dass Sie
- erwerbst?tig sind oder
- eine staatlich anerkannte Ausbildung absolvieren oder
- beim RAV gemeldet sind oder
- eine soziale (sprachliche Integration) oder gesundheitliche Indikation von einer anerkannten Fachstelle haben
- S?uglingsplatzfinanzierung (noch bis 31.7.2024 für Kindertagesst?tten ausserhalb der Stiftung kihz)
- 100% Lohnfortzahlung w?hrend des viermonatigen Mutterschaftsurlaubs (gesetzlich sind es 80%)
- Vergünstigte Betreuungstarife für kihz Flex – die flexible, tempor?re Kinderbetreuungsl?sung
- Subventionen für kihz Ferienbetreuung
- Finanzielle Entlastung bei allfallenden Notfallbetreuungskosten
- ...
Alle st?dtisch geführten und die meisten privaten Kitas sowie die ETH-Kitas bieten Subventionen in Abh?ngigkeit vom Familieneinkommen an. Auch Kitas in kleineren Gemeinden ausserhalb der Stadt Zürich oder in anderen St?dten subventionieren Betreuungspl?tze. Fragen Sie bei Ihrer Kita oder Gemeinde direkt nach.
Für die Stadt Zürich und die ETH-Kitas (kihz und KIKRI) gelten:
- zivilrechtlicher Wohnsitz der Eltern in der Stadt Zürich
- Kind im Alter zwischen 4 Monaten und Kindergarteneintritt
- Besch?ftigungsgrad bei zwei Elternteilen ist h?her als 100%. Z.B.: Elternteil 1 arbeitet 80%, Elternteil 2 70% = 150% = Anspruch auf 50% Kita-Betreuung. Staatlich anerkannte Ausbildungen, Arbeitslosigkeit (Vermittlungsf?higkeit) sowie eine gesundheitliche oder soziale Indikation gelten ebenso;
- Best?tigung einer Fachstelle, falls die Kinderbetreuung aus sozialen Gründen für das Kind oder aus gesundheitlichen Gründen der Eltern notwendig ist;
- massgebendes Netto-Einkommen unter CHF 125'00.00 (1-Kind-Haushalt).
Kl?ren Sie in Ihrer Gemeinde ab, welche Subventionsbedingungen gelten.
Beides wird wie ein Erwerbspensum gerechnet, wenn das Arbeitsverh?ltnis bestehen bleibt und Ihr Kind weiterhin die Kita besucht, solange die gesamte Abwesenheit (Mutterschafts- und unbezahlter Urlaub) nicht mehr als sechs Monate betr?gt.
Wichtig: Abwesenheiten des betreuten Kindes ab 30 Kalendertagen führen zu einer Unterbrechung der Subventionen, da die ETH und die Stadt Zürich keine ungenutzten Pl?tze finanzieren kann. Vorbehalten bleiben Abwesenheiten w?hrend der gesetzlichen Mutterschaft und aufgrund Krankheit oder Unfall des Kindes. Sind Sie unsicher, was in Ihrer Kita gilt? Fragen Sie dort nach.
Eltern, die in der Stadt Zürich wohnen und Subventionen beanspruchen m?chten, haben zwingend eine SBU-Best?tigung (SBU = Subventionsberechtigter Betreuungsumfang) so früh wie m?glich bei der Stadt Zürich zu externe Seitebeantragencall_made. Ihre Kita unterstützt Sie dabei.
Fragen Sie bei Ihrer Kita frühzeitig nach, wie Sie Subventionen beantragen k?nnen.
Die H?he der Subventionen ist abh?ngig vom aktuellen Erwerbspensum der Eltern und ihren finanziellen Verh?ltnissen. Die Subventionen werden durch das massgebende Einkommen (Steuererkl?rung) bestimmt und orientieren sich an den jeweiligen Richtlinien von Stadt oder Gemeinde. Die voraussichtlichen Kinderbetreuungskosten in Zürich k?nnen Sie mit dem externe SeiteBeitragsrechnercall_made ermitteln.
Bei quellenbesteuerten Personen gilt: Für die Festlegung des massgebenden Einkommens werden i.d.R. die Jahresnettol?hne und Pauschalabzüge für die Familiengr?sse verrechnet.
Falls Ihr aktuelles massgebendes Familieneinkommen um mehr als 20% tiefer sein sollte als dasjenige des Vorjahres, k?nnen Sie dies dort melden, wo Sie die Subventionen beantragt haben.
Bitte beachten Sie: Ungerechtfertigt bezogene Vergünstigungen k?nnen von Ihnen zurückgefordert werden.
Falls Sie hingegen im laufenden Jahr deutlich h?here Einnahmen haben als im Vorjahr, z?hlen diese erst für die Berechnung des folgenden Kita-Jahres.
Mit der Beendigung eines sal?rwirksamen Arbeitsvertrages mit der ETH Zürich erlischt Ihr Anspruch auf Subventionen durch die ETH Zürich, wenn Sie durch die ETH subventioniert werden. Wird Ihr Kind in einer ETH Kita betreut und sie erhalten Subventionen von der Stadt Zürich, gelten diese weiterhin.
Hinweis: Wenn Sie neu den Status Langzeitaufenthalt haben, besteht grunds?tzlich kein Anspruch auf einen ETH-Betreuungsplatz mehr, wobei zum Wohl des Kindes ein Austritt in Absprache mit der Kita erfolgt. In jedem Fall erlischt der Anspruch auf ETH-Subventionen.
S?uglingsplatzfinanzierung
Die Betreuungskosten für einen S?ugling (Baby bis 18 Monate) sind in der Regel h?her als für ein Kleinkind (ab 19 Monate). Die ETH erstattet die Differenz zwischen den S?uglingsplatzkosten und den Kleinkindplatzkosten zurück, wenn Eltern die Vollkosten für die Betreuung ihres Babys zahlen müssen, also keine Subventionen erhalten. Die S?uglingsplatzfinanzierung gilt noch bis 31.7.2024 für Kindertagesst?tten ausserhalb der Stiftung kihz, danach wird sie eingestellt und nur noch Kinder, die bei der Stiftung kihz betreut werden, profitieren von dieser finanziellen Unterstützung.
Zu den DownloadRichtlinien (PDF, 53 KB)vertical_align_bottom | Zum DownloadMerkblatt (PDF, 69 KB)vertical_align_bottom | geschützte SeiteZum Antragsformularlock
Die H?he der Rückerstattung h?ngt von der Differenz der effektiven monatlichen Betreuungskosten (Baby versus Kleinkind) und dem Arbeitsumfang beider Elternteile ab.
Beispiel: Das Kind wird an drei Tagen (=60%) betreut, die monatlichen Kosten belaufen sich auf 1826 CHF. W?re das Kind bereits 19 Monate alt, würden sich die Kosten noch auf 1520 CHF belaufen. Arbeiten beide Elternteile zusammen 160% oder mehr, so ist die rückerstattete Differenz 306 CHF. Arbeiten beide Elternteile zusammen weniger als die Anzahl Betreuungstage erstattet die ETH entsprechend anteilsm?ssig zurück.
Nach der Bewilligung erfolgt die erste Rückerstattung mit der n?chsten Lohnzahlung. Die erste Rückerstattung ist in der H?he der bereits vergangenen Monate ab Betreuungsbeginn. Ab dann erfolgt eine monatliche Rückerstattung in der H?he der monatlichen errechneten Differenz bis zum Monat, in dem das Kind 19 Monate alt wird.
Wenn sich Arbeitspensum, Arbeitsvertrag, Betreuungsumfang, Betreuungskosten, Kita ?ndern, sind Sie verpflichtet, uns ?nderungen zu melden. Wir berechnen dann anhand der aktuellen Situation Ihren Anspruch auf Rückerstattung neu passen diesen gegebenenfalls an. Nutzen Sie hierzu bitte erneut das geschützte SeiteAntragsformularlock (w?hlen Sie dann Mutation).